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BGH, 18.12.1956 - VI ZR 287/55 |
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- BGH, 29.09.1952 - III ZR 340/51
Schmerzensgeld und Haftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VI ZR 287/55
Das Berufungsgericht ist bei der Bemessung des Schmerzensgeldes der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs BGHZ 7, 223 gefolgt und hat demgemäß nur die körperlichen und seelischen Auswirkungen der vom Beklagten herbeigeführten Erblindung des Klägers berücksichtigt.Wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 6. Juli 1955 - BGHZ 18, 149 - inzwischen ausgeführt hat, werden die in der Entscheidung BGHZ 7, 223 aufgestellten einseitigen Bemessungsgrundsätze dem Sinn und Zweck des Schmerzensgeldanspruchs nicht gerecht.
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VI ZR 287/55
Wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 6. Juli 1955 - BGHZ 18, 149 - inzwischen ausgeführt hat, werden die in der Entscheidung BGHZ 7, 223 aufgestellten einseitigen Bemessungsgrundsätze dem Sinn und Zweck des Schmerzensgeldanspruchs nicht gerecht.